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Freitag, 8. April 2022

Einspruch des SC Freiburg abgewiesen

Einzig richtige Entscheidung. Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SC Freiburg gegen die Spielwertung des Bundesligaspiels des SC Freiburg gegen den FC Bayern (1:4) vom vergangen Samstag abgewiesen.

Die Freiburger hatten am letzten Montag Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, weil der FC Bayern kurz vor Schluß für wenige Sekunden mit 12 Spielern auf dem Platz stand.

Der Einspruch der Freiburger war ohnehin beschämend und unsportlich. Nach einem klar verlorenen Spiel wegen einer Belanglosigkeit, die in keiner Weise Spiel entscheidend war und noch nicht mal Einfluss auf das Spielgeschehen nahm und wodurch keine der beiden Mannschaften weder einen Vorteil, noch einen Nachteil hatten, zu versuchen noch drei Punkte am grünen Tisch sich zu erschleichen und geschenkt zu bekommen spottet jeder Beschreibung und ist extrem unsportlich.

Man stelle sich vor wenn die Freiburger die drei Punkte bekommen hätten. Das wäre klare Wettbewerbsverzerrung gewesen und auch unsportlich gegenüber einigen anderen Mannschaften gewesen, die mit den Freiburgern um einen Platz im internationalen Geschäft konkurrieren. 

Zudem ist die DFB-Regel eindeutig. Für ordnungsgemäße Auswechselungen ist einzig der Schiedsrichter verantwortlich. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass eine Auswechselung ordnungsgemäß abläuft und nicht zu viele Spieler auf dem Platz sind. Sicherlich ist es etwas unglücklich, wenn man, wie in Freiburg, die falsche Rückennummer hochhält, aber zum einen kann das mal passieren (auch wenn es natürlich nicht passieren sollte) und zum anderen ändert das nichts an der Tatsache, dass der Schiedsrichter das Spiel vor Abschluß der Auswechselung nicht hätte frei geben dürfen. Das Spiel hätte erst wieder frei gegeben werden dürfen, nachdem der ausgewechselte Spieler den Platz verlassen hatte. Der eingewechselte Spieler darf auch erst auf den platz, nachdem der ausgewechselte Spieler vom Platz runter ist.

Zudem ist es wirklich armselig wegen dieser paar Sekunden kurz vor Schluß bei einer klaren Niederlage überhaupt Einspruch einzulegen. Wegen den paar Sekunden hatte der SC Freiburg das Spiel nicht verloren.

Die Begründung des DFB-Sportgericht: 

"Die Spielfortsetzung mit zwölf Mann sei im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen. Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern München der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden kann und die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorliegen. Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."


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